04.07.2013, 11:19
Zitat:Original von mark69
Meine '69er hat eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten, obwohl Autos mit EZ vor dem 1.1.1970 gar keine benötigen, weil sie bereits in den Übergangsvorschriften von der Regel mit den gelben Blinkern ausgenommen sind.
Das ist verkehrt. In Deutschland sind gelbe Fahrtrichtungsanzeiger Vorschrift. D.h. auch wenn für Fahrzeuge vor 1970 in aller Regel immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird muss diese trotzdem selbstverständlich eingetragen sein. ( Wie jede einzelne Ausnahme von der Regel ).