03.07.2013, 22:57
Hallo,
eine Ausnahmegenehmigung gibt es aktuell insofern das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist.
Ab 1970 muss sonst leider umgerüstet werden.
Wenn deine Vette gemäß §21c StVZO anmeldet hast kann keiner mehr was haben - siehe Schreiben vom Tüv. Eine Eintragung ist bei Oldtimern lt. Tüv-Prüfer auch nicht nötig.
Gruß
KAI
eine Ausnahmegenehmigung gibt es aktuell insofern das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist.
Ab 1970 muss sonst leider umgerüstet werden.
Wenn deine Vette gemäß §21c StVZO anmeldet hast kann keiner mehr was haben - siehe Schreiben vom Tüv. Eine Eintragung ist bei Oldtimern lt. Tüv-Prüfer auch nicht nötig.
Gruß
KAI