27.06.2013, 15:58
Nein, der Umbau auf Wilwoodsättel war noch nie von der H-Zulassung gedeckt, erst recht nicht nach der Verschärfung im November 2012.
Der Umbau einer Bremsanlage einer C1 auf Scheibenbremsen auch nicht.
Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern des TÜV SÜD:
Matthias, da mußt Du unterscheiden zwischen TÜV-HU und Abnahme für H-Kennzeichen. Es kann sehr wohl sein, dass ein TÜV Kfz-Änderungen einträgt, anschließend aber feststellt, dass diese Änderungen nicht zeitgnössisch sind bzw. waren und damit die H-Zulassung gefährden.
Gruß
Edgar
Der Umbau einer Bremsanlage einer C1 auf Scheibenbremsen auch nicht.
Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern des TÜV SÜD:
Zitat:Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse ist nur dann positiv zu begutachten, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fahrzeuges später eine solche Ausrüstung serienmäßig war (z.B.: Mercedes 300 SL W198, Jaguar XK).
Zitat:Original von C1-Matthias
Der TÜV trägt die soagr ein, allerdings nur mit Einzelabnahme für ca. 300 EUR.
Matthias, da mußt Du unterscheiden zwischen TÜV-HU und Abnahme für H-Kennzeichen. Es kann sehr wohl sein, dass ein TÜV Kfz-Änderungen einträgt, anschließend aber feststellt, dass diese Änderungen nicht zeitgnössisch sind bzw. waren und damit die H-Zulassung gefährden.
Gruß
Edgar