27.06.2013, 11:00
Fakt ist, dass der Auftrag für Öl nicht erteilt wurde.
Fakt ist, dass der Auftrag für Achsvermessung nach Aufwand erteilt wurde...(toller Freibrief!)...und Du dass Messprotokoll nicht hast. Das musst Du in jedem Fall nachfordern.
Wenn die in Auftrag gegebene Arbeit nicht ordnungsgemäß ist, dann kannst Du Nachbesserung fordern...und zwar zwei mal. Bekommen die es nicht hin, solltest Du die Möglichkeit einer Ersatzvornahme haben und die Rechnung dafür dann dort einfordern können.
Wenn die sich stur stellen, würde ich den harten Weg androhen...in Verbindung mit Anwalt.
Bei den 362 Euro kann man möglicherweise mit Wucher-Argumentation weiterkommen, wenn Du ausreichend Rechnungen hast, die ein gerigneres Preisniveau belegen.
Arbeiten ohne Kostenvoranschlag lasse ich grundsätzlich nciht durchführen. Wenn dann Probleme auftauchen ist man im Rahmen der 10%-Toleranz auf der sicheren Seite und die Werkstatt wird - wenn wirklich mehr ist - sich melden müssen, um das abzusprechen.
Fakt ist, dass der Auftrag für Achsvermessung nach Aufwand erteilt wurde...(toller Freibrief!)...und Du dass Messprotokoll nicht hast. Das musst Du in jedem Fall nachfordern.
Wenn die in Auftrag gegebene Arbeit nicht ordnungsgemäß ist, dann kannst Du Nachbesserung fordern...und zwar zwei mal. Bekommen die es nicht hin, solltest Du die Möglichkeit einer Ersatzvornahme haben und die Rechnung dafür dann dort einfordern können.
Wenn die sich stur stellen, würde ich den harten Weg androhen...in Verbindung mit Anwalt.
Bei den 362 Euro kann man möglicherweise mit Wucher-Argumentation weiterkommen, wenn Du ausreichend Rechnungen hast, die ein gerigneres Preisniveau belegen.
Arbeiten ohne Kostenvoranschlag lasse ich grundsätzlich nciht durchführen. Wenn dann Probleme auftauchen ist man im Rahmen der 10%-Toleranz auf der sicheren Seite und die Werkstatt wird - wenn wirklich mehr ist - sich melden müssen, um das abzusprechen.