06.06.2013, 13:54
Zitat:Original von RainerRDas Fernlicht der C6 (mit zwei H9-Lampen und damit einem Lichtstrom von etwa 4000 Lumen) ist fünfmal so hell wie mein Tagfahrlicht (Herstellerangabe: 800 Lumen), aber letzteres reicht, im Gegensatz zum Abblendlicht, tagsüber völlig aus, um gut voran zu kommen. Die Lichthupe brauche ich jetzt kaum noch.
Was wollt ihr eigentlich erreichen? Der Vordermann soll mich als schnellen Vettefahrer auf der Autobahn
erkennen und die linke Spur freimachen, richtig? Die ganzen Tagfahrleuchten, egal in welcher Stärke
oder Farbe nützen jedoch nicht viel gegenüber einer Lichthupe! Der Vordermann wacht nämlich erst dann auf, wenn das An und Ausgehen der Leuchten ihn aufschrecken, dieser Effekt ist vielfach grösser
als die besten Tagfahrleuchten. Will man also die Fahrbahn freiblinken, dann nützt eben nur eine Licht-
hupe.
Zitat:Original von RainerRDer Einsatz des Blaulichts für diesen Zweck ist - wie Uli ausführlich ausgeführt hat - natürlich völlig indiskutabel. Nicht nur maßt man sich Hoheitsrechte an, man setzt auch die übrigen Verkehrsteilnehmer einer besonderen Gefahr aus, wenn man sich so mit hoher Geschwindigkeit durch den Verkehr pflügt. Die regelmäßige Verwendung von Blaulicht dürfte auch sehr schnell zu einem langfristigen Führerscheinentzug wegen mangelnder charakterlicher Eignung führen. Warum soll man sich auf den Boden der Illegalität begeben, wenn man sein Ziel auch unter Einhaltung der Spielregeln erreichen kann?
Den allerbesten Effekt erreicht man mit Blaulicht, wie es Hubert schon sagte. Will ich wirklich
schnell vorankommen, dann benutze ich, wie Cougarman auch schon sagte, ein Blaulicht auf dem
Armaturenbrett, der Erfolg ist in der Tat durchschlagend, besser gehts nicht. Daß das verboten ist,
es ist mir egal, eventuelle Strafe vernachlässigbar. Ich benütze mein Blaulicht, es ist übrigens das
Gleiche das Semir in der Fernsehserie Autobahnpolizei auf dem Armaturenbrett hat, seit ca. 5 Jahren,
und bis heute ist es noch niemanden eingefallen mich desswegen anzuzeigen. So, das ist meine Lösung,
Ist mir klar daß das so mancher ablehnt, bin keinem Böse deswegen. Ich machs halt, weil der Effekt
einfach nicht zu toppen ist, besonders bei Nacht,
Zitat:Original von Axel PfeifferEine einmaliges Lichtsignal (Lichthupe) zwecks Ankündigung des Überholvorgangs ist laut StVO in Ordnung, aber gilt die Verwendung des linken Blinklichts zu diesem Zweck nicht inzwischen als Nötigung? Ich erinnere mich allerdings dunkel daran, dass in meiner Kindheit z.B. vom ADAC genau diese Verwendung vorgeschlagen wurde. Weiß jemand mehr dazu?
Dann muß ich eben rechtzeitig bei Annäherung das Tempo drosseln und ein Minimum an Geduld aufbringen, bis ich zunächst das linke Blinklicht und dann die Lichthupe einsetze.
Gruß, Robert
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")
Zweierlei will der echte Mann: Gefahr und Spiel. Deshalb will er die Corvette, als das gefährlichste Spielzeug.
(frei nach Friedrich Nietzsche in: "Also sprach Zarathustra")