06.06.2013, 13:22
Wie auch immer...das Blaulicht ist auf jeden Fall billiger wie jede andere Art des "Bemerkbar machen"
Wenn ich das auch nicht so praktiziere.
Tb.-Nr.: 138100
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld: 20,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: ---
Wenn ich das auch nicht so praktiziere.
Tb.-Nr.: 138100
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld: 20,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: ---