12.05.2013, 16:06
Zitat:Original von daabm
Da gibt's kein "offizielles" Schreiben, und es ist auch nicht vom Prüfer abhängig, sondern vom LRA... Manche machen's noch, andere nicht. Und dann hilft Dir nichts.
Das Problem besteht ja nicht bei meinem Landratsamt die würden es sofort eintragen aber verweisen auf eine Emfehlung von einem Tüv Prüfer und die Tüv Prüfer verweisen auf ein offizielles Dokument das mir bescheinigt das es aus welchem Grund auch immer von nöten ist ein kleines 240-130 Kennzeichen anzubringen, ich hab 2Landratsämter abgeklappert, das ist ausgeschöpft. ich will mich nicht mit dieser Situation abspeisen lassen und gegebenenfals wirklich nen Motorschaden hervor zurufen. hattet ihr vielleicht schon nen Motorschaden mit nem 5,7Liter der nachweislich wegen Überhitzung drauf gegangen ist und könntet mir dazu irgendwas schriftliches übermitteln?
Vielen dank für eure Hilfe und Tips.