18.04.2013, 21:56
Zitat:Original von LB-V 857
...... aber keiner schreib seine Erfahrungen.
Also liebe Mopetkennzeichenfahrer, schreibt doch malwas hierzu
Kann mir vorstellen, dass sich da noch mehr Leute für interessieren...
@ CP, es geht um Erfahrungen, da ändert sich nix !
und Tüss !
Die entsprechenden Vorschriften aus dem STVZO:
Betriebsverbot und -beschränkungen
178a Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet
FZV § 13 Abs. 1 Satz 5, Abs. 4 Satz 4; § 48 Nr. 7 40 €
179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens
FZV § 10 Abs. 12, i.V.m. § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3 Halbsatz 1; Abs. 6 Satz 1 bis 3, Abs. 7, 8 Halbsatz 1, Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1, auch i.V.m. § 16 Abs. 5 Satz 3; § 17 Abs. 2 Satz 4; § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5; § 48 Nr. 1 10 €
179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt
FZV § 10 Abs. 12 i.V.m. § 10 Abs. 5 Satz 1; § 48 Nr. 1 40 €
179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichn mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist
FZV § 10 Abs. 12 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1; § 48 Nr. 1 50 €
Alles hat seine Zeit.