27.03.2013, 17:54
Der Händler gab meine Reklamation natürlich an den Hersteller weiter, erste Antwort vom Hersteller war schon mal negativ.
(Klar, der muss ja erstmal nein sagen, ist ja außerhalb des Zeitraumes der Lackgarantie)
Daher meine eigentliche Frage bzgl. minimal erforderlicher Lackschichtdicke.
Die knapp 50µ einer zu dünnen Lackierung können das Ablösen wie man sehen kann ebenso verursachen wie eine zu dicke Lackierung.
An anderen Stellen beträgt die Schichtdicke 70 - 80µ, dort blättert (noch?) nichts.
Ich möchte aufgrund der ersten negativen Beurteilung einfach Daten und Fakten sammeln, um mir beim nächsten Gespräch keine Bären aufbinden lassen zu müssen.
So sah es letzte Woche bei meinem aus :
(Klar, der muss ja erstmal nein sagen, ist ja außerhalb des Zeitraumes der Lackgarantie)
Daher meine eigentliche Frage bzgl. minimal erforderlicher Lackschichtdicke.
Die knapp 50µ einer zu dünnen Lackierung können das Ablösen wie man sehen kann ebenso verursachen wie eine zu dicke Lackierung.
An anderen Stellen beträgt die Schichtdicke 70 - 80µ, dort blättert (noch?) nichts.
Ich möchte aufgrund der ersten negativen Beurteilung einfach Daten und Fakten sammeln, um mir beim nächsten Gespräch keine Bären aufbinden lassen zu müssen.
So sah es letzte Woche bei meinem aus :
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld