02.03.2013, 00:02
Zitat:worauf gründet sich eigentlich die 1% regelung. ich meine warum wird der uvp angenommen und nicht der kaufpreis - wie zum beispiel bei einem gebrauchten fahrzeug. ich meine , ist doch absoluter schwachsinn bei einem, z.b. 4 jahre altem auto den neupreis zu veranschlagen. ist da noch keiner gerichtlich gegen an gegangen???
Mit Sicherheit, aber die sind wohl alle gescheitert, sonst gäbe es ja bereits eine andere Regelung.
Ist halt eine gesetzliche Regelung.
Das muß nicht immer nachvollziehbar und kann wahrscheinlich auch nicht immer gerecht sein.
Nur wenn Du es bei einem Oldtimer mit der 1%-Regelung durchziehen willst, dann läßt sich das Finanzamt wieder was anderes einfallen.