01.03.2013, 17:43
Hi thread,
ich habe gerade noch einmal nachgesehen. Ich habe bei der Zulassungsstelle auch nur dieses "Toestemming tot wegvoering" vorgelegt. Dabei hatte ich noch die üblichen TÜV-Gutachten, Title, Kaufvertrag usw. Auch bei mir hat die Sachbearbeiterin am Schalter kurz gezögert, weil ich die Zollunbedenklichkeitserklärung nicht vorlegen konnte. Wie auch, die stellt eine holländische Zollstelle nicht aus.
Sie ist dann mit den Dokumenten zum Leiter der Zulassungsstelle gelaufen und beide haben zusammen in einem dicken Wälzer nachgeschlagen, nach ein paar Minuten kam sie wieder und zumindest das war erledigt.
Es muss also eine Anweisung/Regelung hierzu geben, nach der die "Toestemming tot wegvoering" ausreichend ist. Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, der Tenor: Einmal innerhalb der EU korrekt verzollt, gilt für alle EU-Länder und die Zulassunsgstelle ist hieran gebunden. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
Ich würde versuchen, in der kommenden Woche mit dem Leiter der Zulassungsstelle zu sprechen. Kann ja sein, dass die Sachbearbeiterin sich einfach nicht mit dem Fremdsprachendokument beschäftigen will, unsicher ist oder nicht von selbst auf die Idee kommt, dass dies geregelt sein könnte und neben der Unbedenklichkeitserklärung noch andere Dokumente als Nachweis genügen.
@Robert; Dein Link/Bild funktioniert nicht, jedenfalls nicht bei mir
Edit sagt: gefunden, https://www.corvetteforum.de/thread.php?...post706071
ich habe gerade noch einmal nachgesehen. Ich habe bei der Zulassungsstelle auch nur dieses "Toestemming tot wegvoering" vorgelegt. Dabei hatte ich noch die üblichen TÜV-Gutachten, Title, Kaufvertrag usw. Auch bei mir hat die Sachbearbeiterin am Schalter kurz gezögert, weil ich die Zollunbedenklichkeitserklärung nicht vorlegen konnte. Wie auch, die stellt eine holländische Zollstelle nicht aus.
Sie ist dann mit den Dokumenten zum Leiter der Zulassungsstelle gelaufen und beide haben zusammen in einem dicken Wälzer nachgeschlagen, nach ein paar Minuten kam sie wieder und zumindest das war erledigt.
Es muss also eine Anweisung/Regelung hierzu geben, nach der die "Toestemming tot wegvoering" ausreichend ist. Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, der Tenor: Einmal innerhalb der EU korrekt verzollt, gilt für alle EU-Länder und die Zulassunsgstelle ist hieran gebunden. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
Ich würde versuchen, in der kommenden Woche mit dem Leiter der Zulassungsstelle zu sprechen. Kann ja sein, dass die Sachbearbeiterin sich einfach nicht mit dem Fremdsprachendokument beschäftigen will, unsicher ist oder nicht von selbst auf die Idee kommt, dass dies geregelt sein könnte und neben der Unbedenklichkeitserklärung noch andere Dokumente als Nachweis genügen.
@Robert; Dein Link/Bild funktioniert nicht, jedenfalls nicht bei mir
Edit sagt: gefunden, https://www.corvetteforum.de/thread.php?...post706071
Viele Grüße und bleib gesund
Andreas
Andreas