24.02.2013, 20:14
Die Kats sind für das Hakenzeichen egal (und ich gehe davon aus, Du wirst das beantragen wollen).
Für gelbe rückwärtige Blinker ist das Baujahr entscheidend. vor Erstzulassung 01.01.1970 darfst Du mit roten Richtungsanzeigern fahren.
Danach leider nicht mehr.
Einige TÜVler stören sich nicht an roten Gläsern nach EZ 1970, tragen die in der Regel aber nicht mehr ein.
Alle anderen notwendigen Umbauten hast Du hier sicher schon recherchiert. Die kaufberatung auf der Portalseite ist Gold wert.
Herzlich Willkommen im Forum.
Für gelbe rückwärtige Blinker ist das Baujahr entscheidend. vor Erstzulassung 01.01.1970 darfst Du mit roten Richtungsanzeigern fahren.
Danach leider nicht mehr.
Einige TÜVler stören sich nicht an roten Gläsern nach EZ 1970, tragen die in der Regel aber nicht mehr ein.
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