31.01.2013, 16:59
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von xx.flash Da es "kein ordentliches Gutachen für speziell dieses Fahrzeug" gibt, wäre die Freigabe somit alleine die Verantwortung des Prüfers selbst.
Gibt es ein Gutachten das 50 Jahre alte Original Schläuche (selbst wenn diese nicht OFFENSICHTLICH beschädigt sind, bröseln, oder Blasen haben) , noch sicher sind?? Das ist ja gerade der Witz dabei, das interessiert nämlich niemanden!
Und DAS würde ich -wenn ich Prüfer wäre- nämlich nicht so ohne weiteres abnehmen. Oder zumindestens in JEDES Protokoll reinschreiben "Bremsschläuche überaltert, Austausch empfohlen".
Wir sprechen von unterschiedlichen Thematiken.
Die Eine ist, Teile an einem Fahrzeug zu genehmigen, die laut Gutachten NICHT für dieses Fahrzeug vorgesehen sind. Die Andere ist, eine Sachstandsprüfung am Fahrzeug zu machen, in deren Verlauf festzustellen ist, ob originale Teile noch die Sicherheit und Funktionalität erfüllen für die sie ursprünglich vorgesehen waren. Der von Dir angeregete Vermerk wäre bei Methusalem-Schäuchen sicherlich mehr als angebracht!
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Verbaue ich neue, originale, nicht überlagerte Schläuche wird der TÜV-Prüfer auch keinerlei Aufstand machen.
jm2c
Grüße
Thomas
PS. Nein, ich bin KEIN TÜV-Prüfer.