30.03.2004, 14:18
Das ist keine Lücke. Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8 Tonnen Leergewicht werden als LKW nach Gewicht besteuert und als PKW versichert. Steht ganz offiziell in den Gesetzen und Verordnungen. Muß also nicht geheim gehalten werden.
Bei Deinem ML400 geht das aber nur mit Auflastung.
Oder schweifen wir jetzt vom Thema ab?
Bei Deinem ML400 geht das aber nur mit Auflastung.
Oder schweifen wir jetzt vom Thema ab?