23.12.2012, 13:48
@JR
wie Du geschrieben hast enthält Dein Gutachten aber die Schlüsselnummern die bei Brieferstellung bei der Zulassungsstelle in den Computer eingegeben werden und dann die entsprechenden Daten aus einem Zentralregister abgerufen werden.
Bei den Fahrzeugen wo im TÜV-Gutachten der Typschlüssel genullt ist gehört aber ein Datenblatt zum Gutachten dazu.
Heutzutage werden Fahrzeuge soweit kein Brief vorliegt nur noch mit einer §23-Abnahme in das Heft der roten 07er eingetragen und mit Hilfe dieses Gutachtens können sie auch in Verbindung mit einer gültigen HU jederzeit auf H-Kennzeichen zugelassen werden. Genau diese Prozedur habe ich im Oktober bei Abnahme meiner Chevelle erleben müssen.
wie Du geschrieben hast enthält Dein Gutachten aber die Schlüsselnummern die bei Brieferstellung bei der Zulassungsstelle in den Computer eingegeben werden und dann die entsprechenden Daten aus einem Zentralregister abgerufen werden.
Bei den Fahrzeugen wo im TÜV-Gutachten der Typschlüssel genullt ist gehört aber ein Datenblatt zum Gutachten dazu.
Heutzutage werden Fahrzeuge soweit kein Brief vorliegt nur noch mit einer §23-Abnahme in das Heft der roten 07er eingetragen und mit Hilfe dieses Gutachtens können sie auch in Verbindung mit einer gültigen HU jederzeit auf H-Kennzeichen zugelassen werden. Genau diese Prozedur habe ich im Oktober bei Abnahme meiner Chevelle erleben müssen.