23.12.2012, 13:28
Eine Anmerkung noch dazu:
Ich habe für ein Fahrzeug ein §23-Oldtimer-Gutachten, das auch nur aus zwei Seiten besteht.
Das enthält außer den Fahrgestell- und Schlüsselnummern und den gemessenen Bremswerten keinerlei technische Daten, sondern es wird nur die Originalität der einzelnen Baugruppen bestätigt.
Es trägt allerdings die Einschränkung: Nur Zuteilung 07-Kennzeichen.
Die vollständige Datenerfassung ist bei einer 07er-Zulassung auch nicht notwendig, da dafür kein Brief erstellt wird.
Dass so etwas nicht für eine H-Zulassung ausreicht, ist auch klar.
Gruß
JR
Ich habe für ein Fahrzeug ein §23-Oldtimer-Gutachten, das auch nur aus zwei Seiten besteht.
Das enthält außer den Fahrgestell- und Schlüsselnummern und den gemessenen Bremswerten keinerlei technische Daten, sondern es wird nur die Originalität der einzelnen Baugruppen bestätigt.
Es trägt allerdings die Einschränkung: Nur Zuteilung 07-Kennzeichen.
Die vollständige Datenerfassung ist bei einer 07er-Zulassung auch nicht notwendig, da dafür kein Brief erstellt wird.
Dass so etwas nicht für eine H-Zulassung ausreicht, ist auch klar.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!