23.12.2012, 13:02
Hallo Mirko,
bezüglich Hardware (also Nockenwellen, Stößel ohne ZAS und auch konventionelle Drosselklappe) sind wir sicherlich einer Meinung.
Ein potenzielles Risiko für später mögliches Tuning stellt in zunehmenden Maße aber die Software dar. Es gibt jetzt schon Fahrzeuge am Markt, da lässt sich jede Datenänderungen in der Software nur dann durchführen, wenn das Fahrzeug per Internet direkt mit dem Werk verbunden ist (abgesichert durch eine Art mobile TAN und die VIN). Natürlich wird dabei auch jede Änderung dokumentiert. Nebenbei kann so auch jeder Missbrauch (bspw. zu hohe Drehzahl durch Verschalter, minimaler Ölstand im Betrieb, Fahrprofile, wie lange gefahren mit aktiver Fehlerlampe usw.) ausgelesen werden. Davon abhängig ist dann natürlich auch das Verhalten im Kulanzfall.
Inwieweit da GM jetzt bei der C7 voranschreitet, müssen wir erst abwarten. Negative Erfahrungen (bspw. durch reguläres Tuning, wodurch die mechanische Belastung der Bauteile in der Regel ja steigt, oder Tuningfehler, die direkt zu Verbrennungsanomalien oder zu hohen Bauteiltemperaturen führen und letztlich mangelnde Sorgfalt der Nutzer, wie zu hohe Drehzahl durch Verschalter oder falscher Ölstand) verleiten jeden Hersteller dazu, diesen Weg früher oder später einzuschlagen.
Hat der Hersteller keinen Nachweis für ein "Fehlverhalten", dann muss er über Garantie/Kulanz fälschlicherweise haften, was letztlich natürlich auch eine Kostenfrage ist. Durch immer günstigere Preise für die Rechnerleistung ist der Break-even-Point heutzutage schnell erreicht. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben ( z.B.: in USA eine Garantie für das Abgasverhalten über 100.000 mls), die beinahe aus Selbstschutzgründen eine solche Vorgehensweise erforderlich machen.
Hinweis dazu:
Abgasrelevante Fehlerfälle müssen in USA der Behörde gemeldet werden. Ab einer bestimmten Fehlerquote ordnet die Behörde dort einen Recall an, der Kosten in Milliardenhöhe für den Hersteller bedeuten kann. Und das vielleicht nur dadurch, weil sein Modell zum Liebling der Tuningbranche geworden ist. In USA werden übrigens zusätzlich Kundenautos bis 100.000 mls von der Behörde stichprobenartig eingezogen und bezüglich Abgasverhalten vermessen. Werden die Grenzwerte dabei überschritten, ohne dass die Fehlerlampe angeht, hat der Hersteller ein extremes Problem. Wenn er keine Erklärung oder Nachrüstlösung anbieten kann, darf er alle seine Autos diesen Typs - gegen Kostenerstattung naturlich - wieder einsammeln.
Gruß
Wutzer
bezüglich Hardware (also Nockenwellen, Stößel ohne ZAS und auch konventionelle Drosselklappe) sind wir sicherlich einer Meinung.
Ein potenzielles Risiko für später mögliches Tuning stellt in zunehmenden Maße aber die Software dar. Es gibt jetzt schon Fahrzeuge am Markt, da lässt sich jede Datenänderungen in der Software nur dann durchführen, wenn das Fahrzeug per Internet direkt mit dem Werk verbunden ist (abgesichert durch eine Art mobile TAN und die VIN). Natürlich wird dabei auch jede Änderung dokumentiert. Nebenbei kann so auch jeder Missbrauch (bspw. zu hohe Drehzahl durch Verschalter, minimaler Ölstand im Betrieb, Fahrprofile, wie lange gefahren mit aktiver Fehlerlampe usw.) ausgelesen werden. Davon abhängig ist dann natürlich auch das Verhalten im Kulanzfall.
Inwieweit da GM jetzt bei der C7 voranschreitet, müssen wir erst abwarten. Negative Erfahrungen (bspw. durch reguläres Tuning, wodurch die mechanische Belastung der Bauteile in der Regel ja steigt, oder Tuningfehler, die direkt zu Verbrennungsanomalien oder zu hohen Bauteiltemperaturen führen und letztlich mangelnde Sorgfalt der Nutzer, wie zu hohe Drehzahl durch Verschalter oder falscher Ölstand) verleiten jeden Hersteller dazu, diesen Weg früher oder später einzuschlagen.
Hat der Hersteller keinen Nachweis für ein "Fehlverhalten", dann muss er über Garantie/Kulanz fälschlicherweise haften, was letztlich natürlich auch eine Kostenfrage ist. Durch immer günstigere Preise für die Rechnerleistung ist der Break-even-Point heutzutage schnell erreicht. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben ( z.B.: in USA eine Garantie für das Abgasverhalten über 100.000 mls), die beinahe aus Selbstschutzgründen eine solche Vorgehensweise erforderlich machen.
Hinweis dazu:
Abgasrelevante Fehlerfälle müssen in USA der Behörde gemeldet werden. Ab einer bestimmten Fehlerquote ordnet die Behörde dort einen Recall an, der Kosten in Milliardenhöhe für den Hersteller bedeuten kann. Und das vielleicht nur dadurch, weil sein Modell zum Liebling der Tuningbranche geworden ist. In USA werden übrigens zusätzlich Kundenautos bis 100.000 mls von der Behörde stichprobenartig eingezogen und bezüglich Abgasverhalten vermessen. Werden die Grenzwerte dabei überschritten, ohne dass die Fehlerlampe angeht, hat der Hersteller ein extremes Problem. Wenn er keine Erklärung oder Nachrüstlösung anbieten kann, darf er alle seine Autos diesen Typs - gegen Kostenerstattung naturlich - wieder einsammeln.
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !