15.12.2012, 11:16
So, jetzt wollen wir mal Nägel mit Köpfen machen:
Das entscheidente Werk heißt:
"RICHTLINIE2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2006
über Maschinen und Änderungen der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
(Text von Bedeutung für den EWR)"
Dort steht alles drin, das ganze ist ein Buch. Für dich interessant ist Anhang1 und dort der Punkt 1.7.4. Betriebsanleitung
Dort steht auch, dass die Bedienungsanleitung in der Sprache des Mitgliedslandes sein muss, wo die Maschine in Verkehr und/oder in Betrieb genommen wird.
Die Sachen sollte man ernst nehmen, denn es gibt dragonische Strafen, wenn etwas passiert. Allerdings würde ich zu Beginn erst einmal prüfen, ob man überhaupt in die Maschinenrichtlinie fällt.
So weißer Mann, wenn du etwas genauer wissen möchtest, schreib mir eine PN mit deiner email- Adresse.
Edit2:
Das Ganze ist veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 157/24 vom 09.06.2006
Gruß
Das entscheidente Werk heißt:
"RICHTLINIE2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2006
über Maschinen und Änderungen der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
(Text von Bedeutung für den EWR)"
Dort steht alles drin, das ganze ist ein Buch. Für dich interessant ist Anhang1 und dort der Punkt 1.7.4. Betriebsanleitung
Dort steht auch, dass die Bedienungsanleitung in der Sprache des Mitgliedslandes sein muss, wo die Maschine in Verkehr und/oder in Betrieb genommen wird.
Die Sachen sollte man ernst nehmen, denn es gibt dragonische Strafen, wenn etwas passiert. Allerdings würde ich zu Beginn erst einmal prüfen, ob man überhaupt in die Maschinenrichtlinie fällt.
So weißer Mann, wenn du etwas genauer wissen möchtest, schreib mir eine PN mit deiner email- Adresse.
Edit2:
Das Ganze ist veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 157/24 vom 09.06.2006
Gruß
Ralf