22.03.2004, 18:05
So ist es bei mir gelöst:
Es ist eine "Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 der StVZO" und darin ist folgendes vermerkt:
Die beschrieben Kennzeichengröße passt ohne Problem bei jeder C3.
Gruß
Wilfried
Es ist eine "Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 der StVZO" und darin ist folgendes vermerkt:
Zitat:Abweichend von der vorgeschriebenen Größe darf am genannten Fahrzeug ein hinteres Kennzeichen mit der Größe von 240 x 130 mm verwendet werden.
Die beschrieben Kennzeichengröße passt ohne Problem bei jeder C3.
Gruß
Wilfried