17.10.2012, 11:04
Zitat:Original von Corvalex
@Wenzel: Die Verkürzung auf 1 Jahr bei gebrauchten Gütern macht natürlich nur Sinn, wenn Gewährleistungspflicht gegeben ist, z.B. bei Gebrauchtwagenhändlern
Wenn sie´s vergessen, sind sie automatisch 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht!
Mir ging es doch jetzt nur um Privat, nicht um Händler. Wenn die Floskel vergessen wurde, wie lange dann der Privatmann die Gewährleistung an der Backe hat.
Aber der Uli hat es bereits beantwortet.
2 Jahre.......unfassbar ........
Gruß
W...