17.10.2012, 00:30
@Wenzel: Die Verkürzung auf 1 Jahr bei gebrauchten Gütern macht natürlich nur Sinn, wenn Gewährleistungspflicht gegeben ist, z.B. bei Gebrauchtwagenhändlern
Wenn sie´s vergessen, sind sie automatisch 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht!
Zum Thema: Unglaublich was sich die Händler alles zur Einschüchterung einfallen lassen, wahrscheinlich weil sie genau wissen, dass sie schlechte Karten haben. Normalerweise muss sich der Händler als Fachmann vom Zustand des Fahrzeuges vor Ankauf überzeugen und der ahnungslose Verkäufer kann im Nachhinein nur schwer haftbar gemacht werden.
Wenn sie´s vergessen, sind sie automatisch 2 Jahre in der Gewährleistungspflicht!
Zum Thema: Unglaublich was sich die Händler alles zur Einschüchterung einfallen lassen, wahrscheinlich weil sie genau wissen, dass sie schlechte Karten haben. Normalerweise muss sich der Händler als Fachmann vom Zustand des Fahrzeuges vor Ankauf überzeugen und der ahnungslose Verkäufer kann im Nachhinein nur schwer haftbar gemacht werden.
Gruß Alex