16.10.2012, 17:38
Ich denke mal, daß Du keinen Rechtschutz brauchen wirst.
Du hast aöls Privatperson ein Auto an einen Händler in Zahlung gegeben und der wird den Wagen ja sicherlich vorher auf Herz und Nieren überprüft haben. Und wenn sich ein Autohändler nicht auskennen soll, wer dann?
Also ganz ruhig bleiben, aber dem Mahnbescheid auf jeden Fall wiedersprechen!
Übrigens schon komisch, daß Dir der Händler den Mahnbescheid über ein Inkassobüro zustellen ließ,
soweit ich weiß, wird der direkt vom Gericht zugestellt.
Aber Du weißt ja, daß hier im Forum ein Jurist namens Edgar (Maseratimerlin) vertreten ist und der weiß das sicherlich ganz genau!
Gruß
Markus
Du hast aöls Privatperson ein Auto an einen Händler in Zahlung gegeben und der wird den Wagen ja sicherlich vorher auf Herz und Nieren überprüft haben. Und wenn sich ein Autohändler nicht auskennen soll, wer dann?
Also ganz ruhig bleiben, aber dem Mahnbescheid auf jeden Fall wiedersprechen!
Übrigens schon komisch, daß Dir der Händler den Mahnbescheid über ein Inkassobüro zustellen ließ,
soweit ich weiß, wird der direkt vom Gericht zugestellt.
Aber Du weißt ja, daß hier im Forum ein Jurist namens Edgar (Maseratimerlin) vertreten ist und der weiß das sicherlich ganz genau!
Gruß
Markus