15.10.2012, 23:25
In deinem Eingangspost schreibst du doch, daß kleine Kennzeichen
durch den TÜV eingetragen sind.
Was ist dann eine "richtige Eintragung"?
Wann glaubst du endlich, daß da nix geht.
Wenn die Zulassungsstelle keine Sondergenehmigung erteilt, war´s das-ganz einfach,
egal was dir der TÜV einträgt.
Entweder ungesiegelte KKR, Kuchenbleche, oder Umzug abwarten.
Wobei ja noch gar nicht sicher ist, daß das andere Bundesland,
bzw. das zuständige RP dies anders sieht wie die Jungs in HD.
durch den TÜV eingetragen sind.
Was ist dann eine "richtige Eintragung"?
Wann glaubst du endlich, daß da nix geht.
Wenn die Zulassungsstelle keine Sondergenehmigung erteilt, war´s das-ganz einfach,
egal was dir der TÜV einträgt.
Entweder ungesiegelte KKR, Kuchenbleche, oder Umzug abwarten.
Wobei ja noch gar nicht sicher ist, daß das andere Bundesland,
bzw. das zuständige RP dies anders sieht wie die Jungs in HD.