13.10.2012, 11:03
Jetzt sind wir doch mal ehrlich:
Auf eine CB passt sowohl vorne wie auch hinten ein normales
Kuchenblech. Siehe Dragonheart64. Sieht zwar beschissen aus,
hat aber keinerlei Nachteile.
Alle Gründe, ein kleines Kennzeichen zu bekommen sind eigentlich
an den Haaren hergezogen.
Mangelnde Kühlleistung wegen ein paar cm² mehr Blech vorne dran?
Fußgängerschutz?
Wenn dies tatsächlich so wichtig ist/wäre, dürfte keine einzige feststehende Kühlerfigur,
freistehende Räder, steil stehende Frontscheibe usw. mehr erlaubt werden.
Zeigt mir mal einen Fußgänger, der sich nur an einem überstehenden Kennzeichen
verletzt hat. Viele Mopedfahrer sind geil drauf, seitlich das KZ zu montieren.....
Das RP Freiburg (zu dem unser LK gehört) hat klare Anweisungen an die
TÜV-Prüfstellen erteilt, daß keine kleinen Schilder vorne mehr eingetragen werden
dürfen. Ausnahmegenehmigungen werden eh ausnahmslos (außer Jag e-Type)
nicht mehr erteilt. Dies wird in anderen RP´s wohl ähnlich laufen.
Wenn dies so ist - vergiss den legalen Weg, es bringt außer viel Ärger nichts ein.
Was eventuell noch gehen kann:
1 Buchstabe, 1 Zahl ohne das blaue D-Feld, die alten Schilder sind in manchen
LK wieder zugelassen.
Oder ne 07er Nummer.
Oder keine H-Zulassung.
Was immer geht:
ungesiegelte KKR-Schilder dran, Originale in den Kofferraum und fertig.
Gruß
Rüddy
Auf eine CB passt sowohl vorne wie auch hinten ein normales
Kuchenblech. Siehe Dragonheart64. Sieht zwar beschissen aus,
hat aber keinerlei Nachteile.
Alle Gründe, ein kleines Kennzeichen zu bekommen sind eigentlich
an den Haaren hergezogen.
Mangelnde Kühlleistung wegen ein paar cm² mehr Blech vorne dran?
Fußgängerschutz?
Wenn dies tatsächlich so wichtig ist/wäre, dürfte keine einzige feststehende Kühlerfigur,
freistehende Räder, steil stehende Frontscheibe usw. mehr erlaubt werden.
Zeigt mir mal einen Fußgänger, der sich nur an einem überstehenden Kennzeichen
verletzt hat. Viele Mopedfahrer sind geil drauf, seitlich das KZ zu montieren.....
Das RP Freiburg (zu dem unser LK gehört) hat klare Anweisungen an die
TÜV-Prüfstellen erteilt, daß keine kleinen Schilder vorne mehr eingetragen werden
dürfen. Ausnahmegenehmigungen werden eh ausnahmslos (außer Jag e-Type)
nicht mehr erteilt. Dies wird in anderen RP´s wohl ähnlich laufen.
Wenn dies so ist - vergiss den legalen Weg, es bringt außer viel Ärger nichts ein.
Was eventuell noch gehen kann:
1 Buchstabe, 1 Zahl ohne das blaue D-Feld, die alten Schilder sind in manchen
LK wieder zugelassen.
Oder ne 07er Nummer.
Oder keine H-Zulassung.
Was immer geht:
ungesiegelte KKR-Schilder dran, Originale in den Kofferraum und fertig.
Gruß
Rüddy