12.03.2004, 23:25
Schon oft ist hier die Frage gestellt worden, ob Sidepipes, die nicht der '69er Option RPO N14 entsprechen, im Rahmen einer "H-Zulassung" akzeptiert werden (können/müssen). Zumeist sind in diesen Fällen Hooker-Sidepipes installiert.
Schon '69 gab es alternativ zur den originalen "ab Werk"-GM-Sidepipes solche, die von dem Zubehörhersteller "Kustom" (ja, richtig mit einem "K") produziert und von GM vertrieben wurden. Sie waren im Design den "Hookers" recht ähnlich:
Die GM-Partnummer war 03977899.
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen weiter, wenn es darum geht, den TÜV-Prüfer von der Eigenschaft "zeitgenössisches Zubehör" zu überzeugen
Mit hilfreichen Grüßen
Tripower
Schon '69 gab es alternativ zur den originalen "ab Werk"-GM-Sidepipes solche, die von dem Zubehörhersteller "Kustom" (ja, richtig mit einem "K") produziert und von GM vertrieben wurden. Sie waren im Design den "Hookers" recht ähnlich:
Die GM-Partnummer war 03977899.
Vielleicht hilft das dem ein oder anderen weiter, wenn es darum geht, den TÜV-Prüfer von der Eigenschaft "zeitgenössisches Zubehör" zu überzeugen
Mit hilfreichen Grüßen
Tripower