07.09.2012, 11:55
Fährst du Automatik?
Wenn dann kenn ich die Problematik. Mein Tüv-Prüfer hat bei der HU auch eine mangelnde Wirkung der Handbremse moniert. Auf meinen Hinweis, dass bei guter Wirkung der Fußbremse auch die Handbremse funktionieren muss (wirkt mechanisch auf den gleichen Bremssattel), herrschte zunächst Ratlosigkeit.
Er ließ sich dann aber doch überzeugen beim Fahren auf den Plattenprüfstand das Getriebe erst auf N zu stellen und dann die Handbremse zu ziehen. Ergebnis war, dass er mit dem Gesicht aufs Lenkrad geknallt ist und leichtes Nasenbluten hatte und ich anstandslos Tüv bekommen habe.
Bei niedrigen Drehzahlen wird das Drehmoment des Motors durch den Wandler der Automatik nahezu verdoppelt (Wandlerüberhöhung). Das heißt wenn dein Prüfer die Handbremse zieht, zerren ständig min. 400 Nm an der Welle. Das das keine besonders gute Bremswirkung ergibt ist klar. Also Getriebe auf N und dann Handbremse prüfen.
Wenn dann kenn ich die Problematik. Mein Tüv-Prüfer hat bei der HU auch eine mangelnde Wirkung der Handbremse moniert. Auf meinen Hinweis, dass bei guter Wirkung der Fußbremse auch die Handbremse funktionieren muss (wirkt mechanisch auf den gleichen Bremssattel), herrschte zunächst Ratlosigkeit.
Er ließ sich dann aber doch überzeugen beim Fahren auf den Plattenprüfstand das Getriebe erst auf N zu stellen und dann die Handbremse zu ziehen. Ergebnis war, dass er mit dem Gesicht aufs Lenkrad geknallt ist und leichtes Nasenbluten hatte und ich anstandslos Tüv bekommen habe.
Bei niedrigen Drehzahlen wird das Drehmoment des Motors durch den Wandler der Automatik nahezu verdoppelt (Wandlerüberhöhung). Das heißt wenn dein Prüfer die Handbremse zieht, zerren ständig min. 400 Nm an der Welle. Das das keine besonders gute Bremswirkung ergibt ist klar. Also Getriebe auf N und dann Handbremse prüfen.