06.09.2012, 23:51
Zitat:Original von 6TVette
Alle C2 und C3 hatten Seitenauspuffe, die waagerecht rauspusteten. Als rechtliche Grundlage galt und gilt die sogenannte "Allgemeine Betriebserlaubnis", die in der StVZO als Rechtsgrundlage für in Serie hergestellte KFZs gilt.
Daran kann sich ein TÜV Prüfer reiben, er kann auch die Zulassung verweigern, aber die ABE der C2n und C3n kann er nicht so ohne weiteres für ungültig erklären.
Himmel ....
Unabhängig davon das die ABE inzwischen teilweise durch die ETG abgelöst ist, galt und gilt diese NIEMALS prinzipiell für Importfahrzeuge. Sie gilt für Serienfahrzeuge die zB für Deutschland homologiert worden sind. Betrifft also sowieso keine Import Oldtimer, aber inwzischen einige US Importe (zB Chrysler 300 Europamodell, seit einiger Zeit den neuen Camaro, und ein paar andere)
Hinzu kommt das Sidepipes kein Serienteil (also an JEDEM Fahrzeug der Baureihe) verbaut sind/waren , und somit eine ABE für das Teil selber vorliegen müsste. Gibbet es aber auch nicht.
Zur aktuellen Frage: Es wird in der Tat inzwischen bei neuen Vollabnahmen verstärkt darauf geachtet das ein Auspuff auf der Beifahrerseite mind. 45 Grad abgeschrägt sein muss (habe ich bei einem Fahrzeug auch aktuell). Zu finden ist die dazugehörige Vorschrift übrigens auch nicht in der StVO sondern in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)