06.09.2012, 21:15
Zitat:StVO
Dann nenn mir doch bitte mal den Paragrafen der StVO, wo das nachzulesen ist.
Ich stelle das infrage, denn es ist eine Latrinenparole, wie so viele ,die so federleicht einfach in die Welt gesetzt werden.
Alle C2 und C3 hatten Seitenauspuffe, die waagerecht rauspusteten. Als rechtliche Grundlage galt und gilt die sogenannte "Allgeine Betriebserlaubnis", die in der StVZO als Rechtsgrundlage für in Serie hergestellte KFZs gilt.
Daran kann sich ein TÜV Prüfer reiben, er kann auch die Zulassung verweigern, aber die ABE der C2n und C3n kann er nicht so ohne weiteres für ungültig erklären.
Zur Sache: Die Hooker und OBX Side Pipes haben angeschweißte gebogene Flacheisen , die an die vorhandenen Rahnmenlöcher geschraubt werden. Wenn man das so macht, zeigen die Auspuffe waagerecht nach außen. Wer seinem TÜV Prüfer eine Freude machen will, der muß diese Flacheisen dann umbiegen oder umschweißen. Viel Spass dabei an den Edelstahl OBXen
6TVette