09.03.2004, 16:34
Eigentlich schon, nur ich denke, dein Gesprächspartner kennt den Unterschied zwischen "Baujahr" und "Tag der Erstzulassung" nicht !
Nebenbei sei Bemerkt, daß sich Garantieansprüche auf den Tag der Erstzulassung beziehen.
99er Grüße
Mike aus H.
Nebenbei sei Bemerkt, daß sich Garantieansprüche auf den Tag der Erstzulassung beziehen.
99er Grüße
Mike aus H.
Grüße aus Berlin
Mike
Mike