29.08.2012, 18:51
Nach StVZO müssen diese als Blinker funktionieren [seitliche Sichtbarkeit der Fahrtrichtungsänderung].
Nach StVZO dürfen die NUR ALS BLINKER funktionieren und dazu gleichzeitig Aufleuchtend mit den Vorderen und Hinteren Blinkerleuchten.
Du kannst mit Stress beim TÜV rechnen, wenn diese seitlich-vorderen Blinkerlampen auch als MARKER funktionieren und dadurch das seitliche Blinkerlicht nicht im "Gleichklang" der Hauptblinkerleuchten arbeitet.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Nach StVZO dürfen die NUR ALS BLINKER funktionieren und dazu gleichzeitig Aufleuchtend mit den Vorderen und Hinteren Blinkerleuchten.
Du kannst mit Stress beim TÜV rechnen, wenn diese seitlich-vorderen Blinkerlampen auch als MARKER funktionieren und dadurch das seitliche Blinkerlicht nicht im "Gleichklang" der Hauptblinkerleuchten arbeitet.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI