06.03.2004, 13:43
Zitat:Und wenn du dann zum TÜV musst, *kann* es dir passieren, dass du die Auflage erhälst, umzurüsten oder zu entleeren.
Das ist ausgeschlossen. Was original drin ist, darf auch drin bleiben.
Lediglich nachfüllen ist verboten.
Gruß Reiner
Wer einen Engel sucht und dabei nur auf die Flügel schaut, könnte leicht eine Gans nach Hause bringen!
www.hochglanzverdichten-giessen.de
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