02.03.2004, 16:02
@Frank
Bisher dachte ich immer, dass die Anforderung für eine Zulassung zum Kombinationskraftwagen sind (bei Geländewagen miterlebt):
- Zuässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 to (durch Auflastung erreichbar)
- umklappbare Rücksitzbank.
Habe auch beim googeln nichts gegenteiliges gefunden, lerne aber gerne dazu!
mit interessiertem Gruß
JR
Bisher dachte ich immer, dass die Anforderung für eine Zulassung zum Kombinationskraftwagen sind (bei Geländewagen miterlebt):
- Zuässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 to (durch Auflastung erreichbar)
- umklappbare Rücksitzbank.
Habe auch beim googeln nichts gegenteiliges gefunden, lerne aber gerne dazu!
mit interessiertem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!