02.03.2004, 15:00
Wieso weiß die Zulassungsbehörde nicht, was ein Kombinationskraftfahrzeug ist? Kann ich mir nicht vorstellen.
Mindestleergewicht 2.800 KG (Höchstgewicht eigentlich egal / ab 3.500 KG mögliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit)
Steuern dann nach Gewicht wie beim LKW (ziemlich gespart)
Versicherung wie ein PKW (nochmal ziemlich gespart)
Kein Sonntagsfahrverbot für Anhängerbetrieb (Glück gehabt, sonst Punkte in Flensburg)
Wenn solche uralten Regelungen der Zulassungstelle nicht bekannt sind, kommen die wahrscheinlich alle aus Timbuktu.
Mindestleergewicht 2.800 KG (Höchstgewicht eigentlich egal / ab 3.500 KG mögliche Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit)
Steuern dann nach Gewicht wie beim LKW (ziemlich gespart)
Versicherung wie ein PKW (nochmal ziemlich gespart)
Kein Sonntagsfahrverbot für Anhängerbetrieb (Glück gehabt, sonst Punkte in Flensburg)
Wenn solche uralten Regelungen der Zulassungstelle nicht bekannt sind, kommen die wahrscheinlich alle aus Timbuktu.