25.07.2012, 22:11
Zitat:Original von JuergenD
Zitat:Meine C 6 als US-Modell hat auch keine SWA (Scheinwerferwaschanlage) - trotz Xenon-Licht.Denn in den Papieren ist diese Kombination ausdrücklich eingetragen.
Das heißt bei Dir steht explizit in den Papieren drin, daß Du Xenonlicht ohne Scheinwerferwaschanlage hast.
Und das ist wirklich zulässig?
Ich fänd's ja o.k., aber wieso wird dann hier und woanders auch immer behauptet man müßte eine Scheinwerferwaschanlage bei Xenonscheinwerfern haben?
So, ich habe nochmal in meinen Unterlagen, die ich beim Kauf mitbekommen habe, nachgesehen.
Mir liegt ein Gutachten gemäß § 21 StVZO vom TÜV NORD vor. Darin steht unter Feld 22 unter
anderem: Scheinwerfer Rein.-Anl. fehlt (50/10).
Dieses Gutachten wurde von einer Stadtverwaltung einen Tag später
mit einem Aufkleber versehen. Darauf steht:
Für die festgest. Abweich. v. StVzO wird hiermit die Ausn.-genehmigung gem. §70 StVZO o.
Beschränk. und Auflagen erteilt.
Der gesamte Text von Feld 22 des Gutachtens finde ich auch im Teil I der Zulassungsbescheinigung
wieder - dort auch unter Feld 22.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Der Hubert.
"zu streben, zu suchen, zu finden und nie zu ruhen"