25.07.2012, 15:34
Zitat:Original von GFoL
Anders bei der automatischen Leuchtweitenregulierung. Hier ist die StVZO europakonform auszulegen. Gemäß der entsprechenden Richtlinie ist eine aLWR nämlich nicht in allen Fällen zwingend.
Hi,
richtig. Nachzulesen im ECE-Regelungs-Amtsblatt EU R48 des Bundesministeriums für Verkehr,... :https://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik...4bodyText3
in Anhang 5 werden die statischen Beladungszustände beschrieben, die der Hersteller zur Ermittlung der Grundeinstellung des Abblendlichts (Punkt 6.2.6) benötigt. Bleibt das Fahrzeug trotz der verschiedenen Beladungszustände im Grenzbereich der wiederum von der Unterkante der leuchtenden Fläche abhängt, so muss meines Erachtens auch keine Leuchtweitenregulierung erfolgen (da die Bestimmungen ja erfüllt sind).
Anhang 3 gibt Auskunft über die diversen zur Ermittlung benötigten Achsen und Flächen (und wichtig: leuchtende Fläche ist nicht gleich der Lichtaustrittsfläche)
Bitte korrigiert mich wenn Ihr das anders lest.
Grüße aus der Mittagspause, Ben