24.07.2012, 23:24
In NRW ist das auch nur möglich, wenn man das Bundesland nicht verläßt.
Frage bei der Verwaltung des Zweitwohnsitzes an, ob nicht die "unglaubliche" Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Das kann das Ersparte des Nichtummeldens im nu auffressen.
Als Beispiel: Die Stadt Köln nimmt als Steuer für den Zweitwohnsitz 10%(!!!) der ortsüblichen Miete.
Frage bei der Verwaltung des Zweitwohnsitzes an, ob nicht die "unglaubliche" Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Das kann das Ersparte des Nichtummeldens im nu auffressen.
Als Beispiel: Die Stadt Köln nimmt als Steuer für den Zweitwohnsitz 10%(!!!) der ortsüblichen Miete.