24.07.2012, 16:01
So sieht das in Hessen aus, und zwar bereits seit 2009, siehe letzter Absatz: Hessische Vorschriften Demzufolge geht die Kennzeichenmitnahme nur, wenn man innerhalb eines Bundeslandes umzieht.
Am besten, du googelst mal nach der Homepage deiner Ziel-Zulassungsstelle und schaust mal nach, ob die dort Infos hinterlegt haben. Ansonsten hilft ein Anruf weiter.
Am besten, du googelst mal nach der Homepage deiner Ziel-Zulassungsstelle und schaust mal nach, ob die dort Infos hinterlegt haben. Ansonsten hilft ein Anruf weiter.
Gruß, Midnight-Cruiser