21.07.2012, 21:01
Anforderungen Baurecht je nach Baugebiet sehr verschieden. So musste ich, da ich meinen Keller als Tiefgarage bei der Baugenehmigung angegeben hatte, die Tiefgarage als Mittelgarage ( über 300 m²) ausweisen. Somit hatte ich plötzlich einen Sonderbau gem. Baurecht mit Anforderung Brandschutzgutachten und Tiefgaragengutachten.
Am besten, Du machst, wenn es unklar ist, was Du bauen kannst, eine Bauvoranfrage oder gehst mit Deinen Plänen einfach mal zur genehmigenden Behörde.
Ansonsten kann ich JR nur Recht geben. Meine Garage ist schon voll
Grüße
Oliver
Am besten, Du machst, wenn es unklar ist, was Du bauen kannst, eine Bauvoranfrage oder gehst mit Deinen Plänen einfach mal zur genehmigenden Behörde.
Ansonsten kann ich JR nur Recht geben. Meine Garage ist schon voll
Grüße
Oliver