05.07.2012, 13:40
Zitat:Die Hersteller sind verpflichtet alle Fahrgestellnummern der Fahrzeuge, die von einer Rückrufaktion betroffen sind, in Deutschland dem Kraftfahrtbundesamt zu melden.
Toll, kommt das auch beim Halterwechsel??? Ich habe definitiv nix bekommen.
War heute beim Straßenverkehrsamt, die Wogen konnten vorerst geglättet werden ( Danke an den SB!!! ).
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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