05.07.2012, 00:16
Die Hersteller sind verpflichtet alle Fahrgestellnummern der Fahrzeuge, die von einer Rückrufaktion betroffen sind, in Deutschland dem Kraftfahrtbundesamt zu melden.
Dieses wiederum schreibt etweder direkt oder über die örtlichen Strassenverkehrsbehörden die gemeldeten Halter an - sofern die Rückrufaktion noch nicht gemeldet wurde.
Das betrifft also auch In D gekaufte US Modelle oder selbst importierte Fahrzeuge, wenn diese in D bereits zugelassen wurden.
Im restlichen Europa wird eine ähnliche Vorgehensweise üblich sein.
Gruss
Markus
Dieses wiederum schreibt etweder direkt oder über die örtlichen Strassenverkehrsbehörden die gemeldeten Halter an - sofern die Rückrufaktion noch nicht gemeldet wurde.
Das betrifft also auch In D gekaufte US Modelle oder selbst importierte Fahrzeuge, wenn diese in D bereits zugelassen wurden.
Im restlichen Europa wird eine ähnliche Vorgehensweise üblich sein.
Gruss
Markus