17.05.2012, 09:15
Zitat:Original von mijosch
...und im Falle eines Falles streitest du dann darüber mit der gegnerischen Versicherung
Ich glaube da gibt es schon Grundsatzurteile drüber und somit erübrigt sich ein Streit mit der gegnerischen Versicherung .
Gruß Karl-Heinz
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"Lieber gar keine Freunde als die falschen "
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