06.05.2012, 13:52
In Italien gilt die Halterhaftung für solche Verstöße. Den Halter hat man doch, die Verfolgungsverjährung ist damit unterbrochen.
Davon zu unterscheiden ist die Vollstreckungsverjährung.
In Italien beträgt die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung in den meisten Fällen 5 Jahre.
Gruß
Edgar
Davon zu unterscheiden ist die Vollstreckungsverjährung.
In Italien beträgt die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung in den meisten Fällen 5 Jahre.
Gruß
Edgar