06.05.2012, 13:39
Ich würde in jedem Fall Einspruch erheben und ein aussagekräftiges Lichtbild als Beweis haben wollen.
Ich wurde in Österreich auch mal geblitzt, Einspruch erhoben weil kein Lichtbild von vorne......Verfahren eingestellt!
Ich habe immer gemeint in so einem Fall ist die Verjährungsfrist 3 Monate. Ist dem nicht so?
Grüße Gerd
Ich wurde in Österreich auch mal geblitzt, Einspruch erhoben weil kein Lichtbild von vorne......Verfahren eingestellt!
Ich habe immer gemeint in so einem Fall ist die Verjährungsfrist 3 Monate. Ist dem nicht so?
Grüße Gerd