13.02.2004, 14:54
Der Sattler kann sich jedoch dadurch absichern, daß er den Kunden schriftlich darauf hinweist, daß die Gurte nicht mehr zum Gebrauch im Fahrzeug und als Sicherungseinrichtung vorgesehen sind und er insoweit jegliche Haftung ablehnt. Zusätzlich ist der Kunde darauf hinzuweisen, daß er diese Information an potentielle Erwerber des Gurtes (mit oder ohne dazugehöriges Kfz) weiterzugeben hat. Diesen Hinweis sollte er sich zudem vom Kunden quittieren lassen.
Damit ist er so ziemlich auf der sicheren Seite - was der Kunde nachher mit den Gurten macht, ist nicht mehr sein Problem.
Im übrigen hat sich der Tip mit dem "Cockpitspray" schon seit Jahren erfolgreich in der Oldie-Szene bewährt. Schädliche Einflüsse auf das Gurtmaterial durch das Spray sind nicht bekannt. Diese können auch nahezu augeschlossen werden, sonst dürfte das Spray aufgrund seiner vorgesehenen Anwendung im Fahrzeuginnenraum schon schwerwiegenden und grundlegenden haftungsrechtlichen Bedenken begegnen.
Gruß
Tripower
Damit ist er so ziemlich auf der sicheren Seite - was der Kunde nachher mit den Gurten macht, ist nicht mehr sein Problem.
Im übrigen hat sich der Tip mit dem "Cockpitspray" schon seit Jahren erfolgreich in der Oldie-Szene bewährt. Schädliche Einflüsse auf das Gurtmaterial durch das Spray sind nicht bekannt. Diese können auch nahezu augeschlossen werden, sonst dürfte das Spray aufgrund seiner vorgesehenen Anwendung im Fahrzeuginnenraum schon schwerwiegenden und grundlegenden haftungsrechtlichen Bedenken begegnen.
Gruß
Tripower