23.04.2012, 23:07
Zitat:Original von spassfahrer
Artgemässe Tuningmassnahmen die älter als 20 Jahre sind werden anerkannt.
Korrektur: Die nicht jünger als 10 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme sind... Machst Du Teile drauf, die's da schon gab (ggf. Nachweis erforderlich!), sollte es keine Probleme geben. Sind die Teile neuer und der Prüfer schaut genau hin ->
Du kannst also z.B. eine '76 C3 auf den Motor samt Getriebe einer '85 C4 umrüsten.
mfg Martin
Viele Grüße, Martin
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