18.04.2012, 21:54
Zitat:Original von MrYBodyDas ist soooo nicht ganz richtig. Standlicht mit Nebelscheinwerfern ist zulässig - entsprechende Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall vorausgesetzt. Ist auch durchaus sinnig, Stichwort Eigenblendung.
Also Standlicht whärend der Fahrt: Das geht rein rechtlich so oder so nicht. Es heisst ja nicht umsonst: STANDlicht! Egal ob Schlechtwetter, Tag oder Nacht - sobald das Auto sich bewegt darf rein rechtlich kein STANDlicht brennen!
@digitalray: Dürfen dürften die Nebelscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Stand- und/oder Abblendlicht eingeschaltet werden können. Beim Einschalten des Standlichts müssten die Scheinwerfer ausklappen. Ich bin mir aber sehr sicher, das hier im Forum eine locker zweistellige Zahl von C4en unterwegs ist, wo die Deckel bei Standlicht erstmal zu bleiben. Wenn man dann dazu die Nebelscheinwerfer einschaltet hat man Nebelscheinwerfer plus Standlicht hinten plus Sidemarker an.
Beim Thema Tagfahrlicht beneide ich die Österreicher. Da darfste die Nebelscheinwerfer runterdimmen und als Tagfahrlicht betreiben. Wäre aber für Deutschland zu unbürokratisch, zu einfach und zu logisch. Hier muss ja wegen jedem Pups erstmal ein Regalmeter an Aktenordnern gefüllt werden, damit die Bürokraten nicht arbeitslos werden...
cu ulf