18.04.2012, 12:45
gut, da hatte ich die stvo falsch verstanden.
jetzt, nachdem das geklärt ist, bleibt ja dann nur noch die frage, ob man die nebelscheinwerfer auch ohne ausklappen des abblendlichts einschalten können darf, oder nicht bzw. ob der tüv was dagegen hat.
denn es steht ja nirgends, dass man die nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem abblendlicht benutzen darf.
man darf sie nur bei schlechter witterung wie regen, nebel oder schnee benutzen, und zwar anstatt des abblendlichtes.
insofern müsste es doch auch erlaubt sein, diese möglichkeit in der beleuchtung der C4 einzurichten und zwar dass mit nicht ausgeklappten scheinwerfern die nebelscheinwerfer eingeschaltet werden können.
dann könnte man diese z.b. bei regen tagsüber nutzen (nur wenn die sicht "stark eingeschränkt ist") und muss die scheinwerfer nicht ausklappen.
allerdings würde ich persönlich dann wohl trotzdem lieber das abblendlicht nutzen wenn es schon so stark schüttet. man kann es höchstens dazu einschalten und dazu soll es ja auch genutzt werden und nicht anders.
also macht es im grund eigtl. gar keinen sinn, da man es eh nicht einfach so nutzen darf tagsüber, auch wenn es trüb und grau ist.
das einzig sinnvolle wäre meiner ansicht nach, in die doppelscheinwerfer, in denen die nebellampe und der blinker sitzen, das nebellicht gegen tagfahrlicht auszutauschen, indem man dort in die eine kammer einfach ein par led lichter (natürlich zugelassene) oder eben eine glühbirne, die tagfahrlicht bringt, reinbaut.
denn das nebellicht muss ja gar nicht vorhanden sein.
jetzt, nachdem das geklärt ist, bleibt ja dann nur noch die frage, ob man die nebelscheinwerfer auch ohne ausklappen des abblendlichts einschalten können darf, oder nicht bzw. ob der tüv was dagegen hat.
denn es steht ja nirgends, dass man die nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem abblendlicht benutzen darf.
man darf sie nur bei schlechter witterung wie regen, nebel oder schnee benutzen, und zwar anstatt des abblendlichtes.
insofern müsste es doch auch erlaubt sein, diese möglichkeit in der beleuchtung der C4 einzurichten und zwar dass mit nicht ausgeklappten scheinwerfern die nebelscheinwerfer eingeschaltet werden können.
dann könnte man diese z.b. bei regen tagsüber nutzen (nur wenn die sicht "stark eingeschränkt ist") und muss die scheinwerfer nicht ausklappen.
allerdings würde ich persönlich dann wohl trotzdem lieber das abblendlicht nutzen wenn es schon so stark schüttet. man kann es höchstens dazu einschalten und dazu soll es ja auch genutzt werden und nicht anders.
also macht es im grund eigtl. gar keinen sinn, da man es eh nicht einfach so nutzen darf tagsüber, auch wenn es trüb und grau ist.
das einzig sinnvolle wäre meiner ansicht nach, in die doppelscheinwerfer, in denen die nebellampe und der blinker sitzen, das nebellicht gegen tagfahrlicht auszutauschen, indem man dort in die eine kammer einfach ein par led lichter (natürlich zugelassene) oder eben eine glühbirne, die tagfahrlicht bringt, reinbaut.
denn das nebellicht muss ja gar nicht vorhanden sein.
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