18.04.2012, 03:41
Zu Punkt 3: du verwechselst hier die Nebelrückleuchten mit den Nebelscheinwerfern. Die Nebelscheinwerfer darfst du auch bei schlechter witterungsbedingter Sicht, also z.B. bei Regen oder Schneefall oder eben Nebel einsetzen. Das mit den 50 Metern Sicht gilt für die Nelbelrückleuchten. Als Tagfahrleuchten sind die Nebler nicht gestattet. Aber wenn juckt das schon ?
Gruß, Midnight-Cruiser