09.02.2004, 14:05
Zitat:Also.....da Du im Prinzip im Verfahren ähnlich einer Vollabnahmen (aber nach §21c) läufst, erstmal die Frage, wann Du regulär zum TÜV müßtest ?? Dekra darf das nicht ....das muß vom TÜV gemacht werden.
Um es mal etwas genauer zu sagen:
Du beantragst beim TÜV eine Untersuchung nach § 21c StVZO. Diese entspricht im wesentlichen einer normalen Hauptuntersuchung (HU) und hat insoweit nichts mit einer "Vollabnahme" (wie z.B. bei Neuzulassung) zu tun. Zusätzlich zum normalem Prüfprogramm wird bei der "H-Abnahme" nach § 21c noch der Originalzustand des Fahrzeugs geprüft.
Hierüber wird viel diskutiert; - Fakt ist jedoch, daß das Fahrzeug ein "zeitgenösschisches Erscheinungsbild" haben muß. Konkret bedeutet dies einen weitestgehenden Originalzustand oder An- und Umbauten, die dieser Zeit entsprechen. Jegliche Art von "Custom" - soweit sie nicht aus der damaligen Zeit stammt oder dieser entspricht - stehen i.d.R. einer "H-Zulassung" entgegen. Das geht von Felgen über Lenkrad, Verbreiterungen, Spoiler, Ventil- und Luftfilterdeckel, Auspuff, bis zum Fahrwerk und Motor
Jenachdem wie "fit" oder kompetent Dein Prüfer ist, können die Hürden da recht hoch liegen und schon Abweichungen in der Motorisierung das "Aus" für das H-Kennzeichen bedeuten. Zugeständnisse werden allenfalls an die Sicherheit (Bremsen, Lenkung) gemacht, aber da gibt es bei der '74er Vette nichts zu modifizieren.
Die Abnahme nach §21c StVZO macht in den alten Bundesländern ausschließlich der TÜV, im Osten die DEKRA.
Erkundige Dich vorher bei der Zulassung, welches Datum für sie ausschlaggebend ist. Grundsätzlich gilt, daß das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muß, wobei das Datum der ersten Zulassung in Deutschland ausschlaggebend ist. Bei Importfahrzeugen stellen viele Zulassungsstellen auf die Jahresmitte, d.h. den 01.07. ab.
Herzliche Grüße
Tripower