31.03.2012, 18:19
Hallo Robert,
es gibt einen Grundsatz im Verwaltungsrecht: Kein Recht im Unrecht. Das heist soviel, wenn jemand etwas zu Unrecht erhalten hat, kann sich niemand darauf berufen, das Gleiche zu erhalten. Wenn Du bei dieser Zulassungsstelle auf das kleine Kennzeichen verweist kann es sein, das dem Besitzer sogar das kleine Kennzeichen wieder weggenommen wird. Das ist mir mal mit meinem Motrrad passiert. Musste mir ein großeres kaufen und austauschen. Entweder man schafft es bei der Zulassungsstelle mit guten Worten oder gar nicht. Manche haben eben Glück.
Gruß, Peter
es gibt einen Grundsatz im Verwaltungsrecht: Kein Recht im Unrecht. Das heist soviel, wenn jemand etwas zu Unrecht erhalten hat, kann sich niemand darauf berufen, das Gleiche zu erhalten. Wenn Du bei dieser Zulassungsstelle auf das kleine Kennzeichen verweist kann es sein, das dem Besitzer sogar das kleine Kennzeichen wieder weggenommen wird. Das ist mir mal mit meinem Motrrad passiert. Musste mir ein großeres kaufen und austauschen. Entweder man schafft es bei der Zulassungsstelle mit guten Worten oder gar nicht. Manche haben eben Glück.
Gruß, Peter